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Für sämtliche erfolgten Bestellungen des
Bestellers sowie darauf basierender Lieferungen der
Bronst GmbH gelten die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB):
§ 1 Geltungsbereich
Für alle unsere Verkäufe und sonstige Lieferungen
und Leistungen im Verkehr mit Unternehmern gelten
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-,
Liefer- und Zahlungsbedingungen, sofern nicht im
Einzelfall individuelle Abweichungen vereinbart werden.
Etwaige abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen
verpflichten uns nur, wenn und soweit wir ihnen
ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unser
Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt
insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung.
Derartigen abweichenden Bedingungen oder
Gegenbestätigungen des Bestellers wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Vertragsabschluss, Lieferumfang
2.1
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Der Besteller ist
30 Tage an seine Bestellung gebunden. Eine Bestellung
gilt erst dann als angenommen, wenn wir den Auftrag
schriftlich bestätigt haben oder die Ware von uns
ausgeliefert ist.
Bei sofortiger Lieferung durch uns kann die
Auftragsbestätigung durch unseren Lieferschein ersetzt
werden.
2.2
Nebenabreden, Garantien und alle sonstigen
Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns
ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
2.3
Der Lieferumfang richtet sich nach unserer schriftlichen
Bestätigung. Eine Bezugnahme auf Normen, ähnliche
technische Regeln, sonstige technische Angaben,
Beschreibungen und Abbildungen des Liefergegenstandes in
Angeboten und Prospekten ist nur Leistungsbeschreibung
und keine Beschaffenheitsgarantie.
Bestimmte Beschaffenheiten der Waren gelten
grundsätzlich nur dann als von uns garantiert, wenn wir
dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
2.4
Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen
bedürfen der Schriftform.
§ 3 Preise
3.1
Alle Preise verstehen sich grundsätzlich in Euro €
einschließlich handelsüblicher Verpackung zuzüglich vom
Besteller zu tragender etwaiger Umsatzsteuer in der
jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
In unseren Printmedien rot gedruckte Preise sind freibleibende Tagespreise.
3.2
Die Preise verstehen sich ab Auslieferungslager bzw.
Fabriklager des Herstellers.
3.3
Werden nach Vertragsabschluss Frachtkosten,
Versicherungskosten oder öffentliche Abgaben und Lasten
( z.B. Zölle, Im- und Exportgebühren) neu eingeführt
oder erhöht, so sind wir, auch bei frachtfreier oder
verzollter Lieferung, berechtigt, solche Mehrbelastungen
dem vereinbarten Preis zuzuschlagen.
3.4
Pro Auftrag wird eine Umwelt- und Energiekostenpauschale
von 0,59 € Netto zzgl. 19% MwSt erhoben.
Aufträge ab EURO 50,00 Warenwert netto erfolgen frei
Haus einschließlich Verpackung.
Aufträge unter vorstehendem Wert werden mit einer
Zustell- und Verpackungskostenpauschale von 4,90 Euro
Netto zzgl. 19% MwSt belegt.
Bei Bestellung unter 25,00 Euro Netto wird eine
zusätzliche Bearbeitungsgebühr von Euro 6,40 Netto zzgl.
19% MwSt (Mindermengenzuschlag) erhoben.
§ 4 Lieferfristen
4.1
Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen
ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei
unverbindlichen oder nur ungefähren (z.B. ca, etwa,
etc.) Lieferterminen und -fristen bemühen wir uns diese
nach besten Kräften so früh als möglich zu realisieren.
4.2
Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer
Auftragsbestätigung beim Besteller, jedoch nicht bevor
alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrags geklärt
sind und alle sonstigen vom Besteller zu erfüllenden
Voraussetzungen vorliegen; entsprechendes gilt für
Liefertermine.
4.3
Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sind zulässig. Als
Liefertag gilt der Tag der Meldung der
Versandbereitschaft, andernfalls der Tag der Absendung
der Ware. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
4.4
Geraten wir in Lieferverzug, bestehen Schadens- und
Aufwendungsersatzansprüche -gleich aus welchen Gründen-
nur nach Maßgabe der Regelungen in Paragraph 11.
4.5
Wir geraten nicht in Verzug, solange der Besteller mit
der Erfüllung von Verpflichtungen uns gegenüber, auch
solchen aus anderen Verträgen, in Verzug ist.
§ 5 Selbstbelieferungsvorbehalt, höhere Gewalt
und sonstige Behinderungen, Import- und
Exportgenehmigungen.
5.1
Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen
Lieferungen oder Leistungen unserer Vorlieferanten
nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, oder treten
Ereignisse höherer Gewalt ein, so sind wir berechtigt,
die Lieferungen um die Dauer der Behinderung
hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Der höheren Gewalt stehen gleich: Streik, Eingriffe,
Energie- und Rohstoffknappheit, Transportengpässe,
unverschuldete Betriebsbehinderungen z. B. durch Feuer-
Wasser- und Maschinenschaden und alle sonstigen
Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise
nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn darin
bezeichnete Umstände eintreten, nachdem wir in Verzug
geraten sind.
5.2
Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist vereinbart
und wird aufgrund von Ereignissen nach Paragraph 5.1 der
vereinbarte Liefertermin überschritten, kann uns der
Besteller auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu
erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer
angemessenen Nachfrist liefern wollen. Erklären wir uns
nicht, kann der Besteller vom nicht erfüllten Teil des
Vertrages zurücktreten.
§ 6 Versand und Gefahrübertragung
6.1
Soweit nichts abweichendes schriftlich vereinbart wird,
erfolgt der Versand durch uns unversichert auf Gefahr
und zu Lasten des Bestellers ab Lager Berlin, ab
Auslieferungslager oder ab Fabriklager des Herstellers.
Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels
bleibt uns vorbehalten.
6.2
Mit der Übergabe der zu liefernden Waren an den
Besteller, den Spediteur, den Frachtführer oder die
sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte
Unternehmung, spätestens jedoch mit dem Verlassen des
Werkes, des Lagers oder der Niederlassung geht die
Gefahr auf den Besteller über. Das gilt auch dann, wenn
wir die Anlieferung übernommen haben. Transportschäden
sind sofort auf dem Lieferschein zu vermerken und durch
den Frachtführer bestätigen oder bei Bah- und
Postversand zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen
durch die Bahn oder Post feststellen zu lassen.
Transportversicherung decken wir nur bei besonderem
Auftrag auf Kosten des Bestellers.
6.3
Versandfertig gemeldete und zur Auslieferung fällige
Ware muss der Besteller sofort abrufen. Wird
versandbereite Ware nicht unverzüglich abgerufen und
abgenommen, können wir die Ware nach eigener Wahl
versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers
einlagern.
6.4
Die Rücknahme bestellter und ordnungsgemäß gelieferter
Ware ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch unserer
ausdrücklichen Zustimmung.
Für die Zustimmung zur Rücknahme müssen folgende
Mindestvoraussetzungen gewährleistet sein: die Rücknahme
erfolgt innerhalb 14 Tage nach Lieferung, die Ware ist
im einwandfreien unbenutztem Zustand.
Die Rücklieferung der original verpackten Ware erfolgt
auf Kosten des Bestellers.
Bei Abholung der Ware durch uns (nur innerhalb Berlin)
berechnen wir eine Pauschale von 5,00 Euro Netto zzgl.
19% MwSt. pro Karton.
Bei sperrigen Gütern wie z.B. Möbeln und Palettenware
sowie im Katalog mit dem Vermerk "ab Werk" versehene
Artikel, wird der durch den Hersteller bzw. Spediteur
uns in Rechnung gestellte Betrag an den Kunden
weiterberechnet.
Von der Rücknahme ausgeschlossen sind -außer bei
berechtigten Garantieansprüchen- Artikel mit
individuellem Werbeeindruck, Druckerzeugnisse, Artikel,
die nicht in unserem regulären Angebot enthalten sind
und auf speziellen Wunsch des Bestellers beschafft
wurden, sowie geöffnete Software.
§ 7 Mängelrügen
Der Besteller oder der von ihm bezeichnete Empfänger
hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offene
Mängel & auch das Fehlen von Beschaffenheitsgarantien-
sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14
Tagen nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen
nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Unterlässt
der Besteller die form- und fristgerechte Anzeige, gilt
die Ware als genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit der
Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei uns
an.
§ 8 Gewährleistung
8.1
Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl
zur Nacherfüllung entweder durch Lieferung einer
fehlerfreien Ersatzware oder durch Nachbesserung
verpflichtet, wobei die beanstandeten Teile unser
Eigentum werden. Wir sind berechtigt, nach den
gesetzlichen Bestimmungen eine Nacherfüllung zu
verweigern.
8.2
Kommen wir der Verpflichtung zur Nacherfüllung nicht
nach, so kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag
zurücktreten oder den Preis mindern, nachdem er uns eine
angemessene Nachfrist gesetzt hat . Ein Rücktritt ist
jedoch bei einer nur geringfügigen Pflichtverletzung,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln,
ausgeschlossen.
Im Falle des Rücktritts haftet der Besteller für
Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen
nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für
jedes Vertreten müssen.
8.3
Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche
des Bestellers wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln
oder Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund,
bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmungen in Paragraph
11.
Auch in diesem Fall haften wir aber nur für den
typischen und vorhersehbaren Schaden.
8.4
Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Mängel der
von uns gelieferten Ware nicht vorliegen, d.h.
insbesondere dann, wenn Fehler auf der Verletzung von
Bedienungs- Wartungs- und Einbauvorschriften,
unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung, natürlichem Verschleiß, Eingriffen des
Bestellers oder Dritter in den Liefergegenstand oder der
Verwendung von Ersatzteilen fremder Herkunft beruhen.
8.5
Gewährleistungsansprüche gegen uns verjähren spätestens
12 Monate nach Ablieferung der Ware beim Besteller oder
dem von diesem benannten Ablieferungsort.
8.6
Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels
oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie richten
sich die Ansprüche des Bestellers ausschließlich nach
den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Zahlungsbedingungen
9.1
Warenlieferungen sind spätestens zu dem in der Rechnung
ausgewiesenen Fälligkeitstag porto- und spesenfrei
zahlbar, in Ermangelung eines solchen innerhalb 14 Tagen
nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug.
Nach Fälligkeit der Rechnung werden Fälligkeitszinsen in
Höhe von 5% und nach Verzugseintritt Verzugszinsen in
Höhe von 8%-punkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei
uns oder der Gutschrift auf unserem Konto. Die
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens im
Falle des Zahlungsverzugs bleibt vorbehalten.
9.2
Angebotene Schecks nehmen wir nur aufgrund besonderer
Vereinbarung und nur zahlungshalber herein. Gutschriften
für Schecks gelten vorbehaltlich des Eingangs mit
Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert
verfügen können.
9.3
Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder
Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemäßem
kaufmännischem ermessen begründete Zweifel an der
Kreditwürdigkeit des Bestellers entstehen lassen, und
zwar auch solche Tatsachen, die schon bei
Vertragsabschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt
waren oder bekannt sein mussten, so sind wir unbeschadet
weitergehender gesetzlicher Rechte in diesen Fällen
berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen
Vorauszahlung oder Stellung uns genehmer Sicherheiten zu
verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer
angemessenen Nachfrist für die Leistung solcher
Sicherheiten vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Außerdem sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung oder
Verarbeitung der in unserem Eigentum oder Miteigentum
stehenden Ware zu untersagen und deren Rückgabe an uns
oder die Einräumung des Mitbesitzes auf Kosten des
Bestellers zu verlangen. Ein derartiges Verlangen gilt,
soweit gesetzlich zulässig, nicht als Rücktritt vom
Vertrag.
9.4
Ein Zurückhaltungs- oder Aufrechnungsrecht des
Bestellers besteht nur hinsichtlich solcher
Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
Wir behalten uns die Befugnis zur Aufrechnung auch für
den Fall vor, dass die wechselseitigen Forderungen auf
unterschiedliche Währungen lauten. Als Umrechnungskurs
gilt der amtlich festgestellte Mittelkurs an der
Frankfurter Devisenbörse am Tag der
Aufrechnungserklärung.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
10.1
Wir behalten uns das Eigentum an unserer Ware vor, bis
alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit
dem Besteller einschließlich der künftig entstehenden
aus später abgeschlossenen Verträgen und einschließlich
etwaiger Rückgriffs- oder Freistellungsansprüche aus
Wechseln und Schecks beglichen sind. Das gilt auch für
einen Saldo zu unseren Gunsten, wenn einzelne oder alle
Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (
Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen
ist.
10.2
Der Besteller hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende
Ware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und
Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die
Versicherung aus einem die unter Eigentumsvorbehalt
stehende Ware betreffenden Schadensfall werden bereits
hiermit in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns
abgetreten.
10.3
Verpfändung , Einräumung von Sicherungseigentum oder
andere Verfügungen über die unter Eigentumsvorbehalt
stehende Ware sind dem Besteller nicht gestattet.
Von einer etwaigen Pfändung Dritter oder einem sonstigen
Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt
stehende Ware, eine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
über sein Vermögen und sonstige rechtserhebliche
Ereignisse, die unsere Rechte beeinträchtigen könnten,
hat der Besteller uns unverzüglich zu unterrichten.
§ 11 Ausschluss und Begrenzung der Haftung auf
Schadens- und Aufwendungsersatz.
11.1
Für alle gegen uns gerichteten Ansprüche auf Schadens-
und Aufwendungsersatz wegen zu vertretender
Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrunde,
haften wir im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei
einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung
wesentlicher Pflichten. Im übrigen ist unsere Haftung
für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.2
Im Falle der Haftung nach Ziffer 11.1 und einer Haftung
ohne Verschulden haften wir nur für den typischen und
vorhersehbaren Schaden. Die Geltendmachung nutzloser
Aufwendungen durch den Besteller ist unzulässig.
11.3
Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter
Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5% des
Auftragswertes.
11.4
Über den Einsatz der von uns gelieferten Waren oder
sonstigen Leistungen entscheidet der Besteller
eigenverantwortlich. Sofern wir nicht spezifische
Beschaffenheiten und Eignungen der Produkte für einen
vertraglich bestimmten Verwendungszweck schriftlich
bestätigt haben, ist eine anwendungstechnische Beratung
in jedem Fall unverbindlich. Auch haften wir nur nach
Maßgabe von Ziffer 11.1 für eine erfolgte oder
unterbliebene Beratung, welche sich nicht auf die
Beschaffenheit und Verwendbarkeit des gelieferten
Produkts bezieht.
11.5
Der Haftungsausschluss gemäß Ziffern 11.1- 11.4 gilt in
gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen
Vertreter, leitenden und nicht leitenden Angestellten
und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
11.6
Die Regelungen der Ziffern 11.1- 11.5 gelten nicht,
soweit wir nach dem Gesetz über die Haftung für
fehlerhafte Produkte- Produkthaftungsgesetz- in Anspruch
genommen werden, wenn eine Haftung für die Verletzung
des Lebens, des Körpers oder Gesundheit vorliegt, bei
Übernahme einer Beschaffungsgarantie oder bei
arglistigem Verschweigen eines Mangels.
11.7
Sämtliche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen
uns verjähren 12 Monate nach Ablieferung der Ware, im
Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob
fahrlässiger Unkenntnis von den Anspruch begründenden
Umständen oder der Person des Ersatzpflichtigen. Dies
gilt nicht bei Vorsatz und in den in Ziffer 11.6
genannten Fällen.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares
Recht.
12.1
Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist
Berlin. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten einschließlich Klage im Wechsel- und
Scheckprozess ist das zuständige Gericht in Berlin. Wir
sind jedoch auch berechtigt den Besteller an seinem
allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
12.2
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und
uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Stand: 01.Januar 2012
Ihr Helmut Bronst
Geschäftsführer